Di, 20. Juni 2017

Informationen zu den Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung

Wie bereits veröffentlicht, wird am 05.09.2017 eine Mitgliederversammlung stattfinden. Im Rahmen der Ankündigung wurde satzungskonform angegeben, dass Neuwahlen für diese Gremien stattfinden werden:

  • Präsidium
  • Verwaltungsrat
  • Aufsichtsrat

Was bedeutet dies und was ist zu beachten? (In den Klammern sind die Paragraphen der Satzung angegeben, um die Satzung nachlesen zu können.)

Welche Fristen sind zu beachten?

Es sind bis zum Ablauf des 17.07.2017 Kandidaten für die o.a. Wahlen zu bestimmen und die Anträge müssen auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein (10.7).

Wer kann nominieren?

Für das Präsidium und den Aufsichtsrat gibt es keine Besonderheiten. Jedes Mitglied und jedes Gremium kann Kandidaten vorschlagen (10.6). Beim Verwaltungsrat ist dies etwas spezieller. Dieser besteht aus neun Personen, von denen drei von den Abteilungen im Rahmen einer Abteilungsversammlung nominiert werden, drei werden von den Gremien vorgeschlagen und drei werden aus der Mitgliedschaft vorgeschlagen (15.10).

Welche Aufgaben hat man in den Gremien?

Das Präsidium muss den Verein in eigener Verantwortung leiten, wie es dessen Wohl und die Förderung seiner Mitglieder und des Sports erfordern (12.1). Der Verwaltungsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium (14.6). Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung der Alemannia Aachen GmbH.

Gibt es weitere organisatorische Vorgaben für Kandidaten?

Von den Abteilungsversammlungen für den Verwaltungsrat abgesehen, können somit Mitglieder oder Gremien Vorschläge machen. Hier ist der große Unterscheid, dass Mitglieder-Kandidaten bis zur Frist 50 Unterschriften von Mitgliedern erhalten, die dieser Kandidatur zustimmen (10.7). Aus den Erfahrungen heraus ist es ratsam, wenn mehr als 50 Unterstützer gefunden werden. Gremien-Kandidaten haben es etwas einfacher, sie benötigen diese Unterschriftenlisten nicht (10.7). Dies setzt aber voraus, dass ein Gremium einen Vorschlag macht, also ist für die Mitglieder-Kandidaten für den Verwaltungsrat eine Unterschriftenliste zwingend erforderlich.

Gibt es persönliche Vorgaben für Kandidaten?

Persönliche Voraussetzungen werden für Verwaltungsrat-Kandidaten nicht gestellt. Die beiden zu wählenden Mitglieder für den Aufsichtsrat müssen dagegen einige Voraussetzungen erfüllen (10.10 ff.). Mögliche Kandidaten sollten dies eingehend lesen und z.B. zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Für das Präsidium ist es nachvollziehbar, dass der Schatzmeister über fundierte Kenntnisse in finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten haben soll (11.2). Ein Mitglied des Präsidiums soll zum Richteramt befähigt sein (11.3). Wenn kein Präsidiums-Kandidat zum Richteramt befähigt sein sollte, so wäre zumindest zu dokumentieren, dass man bemüht war diese Vorgabe zu erfüllen. Zudem sollten zwei Mitglieder des Präsidiums auch die Voraussetzungen für den Aufsichtsrat erfüllen (10.10 ff.).

Wie und wer wird gewählt?

Es wird schriftlich gewählt. Gewählt sind die Kandidaten, die mindestens die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Stimmenthaltungen werden mitgezählt (10.15). Kandidaten, die zwar die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten haben, aber nicht so viele Stimmen, wie andere Kandidaten für diese Kandidatur, werden in einer Reserveliste geführt (10.17) und rücken ggf. während der Amtszeit nach. Für den Verwaltungsrat kann es insofern für die Abteilungs-, die Mitglieder- und die Gremien-Kandidaten jeweils eine eigene Reserveliste geben.

Der Wahlausschuss

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