Di, 28. März 2017

Neun-Punkte-Abzug

Wie bereits auf der Pressekonferenz am 23.03.2017 mitgeteilt, führt der Insolvenzantrag nach § 6 der DFB-Spielordnung zu einem automatischen Neun-Punkte-Abzug.

Die formale Entscheidung hierüber hat nunmehr auch der WDFV-Fußballausschuss am gestrigen Tag getroffen. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut weder für die Regionalligamannschaft noch für die anderen Mannschaften der Alemannia vorgesehen.

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