Mo, 28. Juni 2021

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG AM 2.10.2021

Die nächste Jahreshauptversammlung des ATSV Alemannia e.V. ist für den 2.10.2021 geplant. Beginn wäre am Vormittag. Auf der Jahreshauptversammlung am 2.10.2021 stehen die Neuwahl des Präsidiums, des Verwaltungsrats, des Ehrenrats sowie die Wahl der von den Mitgliedern zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern der TSV Alemannia Aachen GmbH an. Jedes Mitglied kann unter den Voraussetzungen der Vereinssatzung, insbesondere unter Beachtung der §§ 10.6, 10.7 und 15.10 der Satzung Kandidatenvorschläge unterbreiten.

Wir wollen den Anforderungen der Coronapandemie möglichst gerecht werden. Daher ist der Veranstaltungsort noch abhängig von den dann geltenden Corona Anforderungen. Es ist möglich, dass wir die Jahreshauptversammlung im Stadioninnenraum des Tivoli durchführen werden. Mit dem Verband ist in Klärung, dass zeitgleich kein Spiel der Regionalligamannschaft stattfindet. Angesichts der zu erwartenden Dauer der Jahreshauptversammlung mit den anstehenden Wahlen der Gremien haben wir uns entschieden, mit Rücksicht auch auf Berufstätige die Jahreshauptversammlung auf einen Samstagvormittag statt wie zuletzt auf einen Werktag abends zu terminieren. Die Durchführung der Jahreshauptversammlung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Pandemiegeschehen die Durchführung zulässt.

§§ 10.6, 10.7 und 15.10 unserer Satzung lauten:

10.6 Jedes Mitglied und Organ des Vereins nach § 9.1.2 bis 9.1.5 kann unter Berücksichtigung des § 10.7 dem Wahlausschuss einen oder mehrere Kandidaten zur Wahl eines Mitgliedes in ein Vereinsorgan und in den Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH vorschlagen. Das Vorschlagsrecht von Mitgliedern und Vereinsorganen gilt auch für Kandidaten, die sich zum Ehrenmitglied und –präsidenten eignen.

10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder  müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste.

15.10 Der Wahlausschuss erstellt aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder, Abteilungen und Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 drei Listen mit Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Dabei enthält Liste eins die von den Abteilungsversammlungen vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl der drei Abteilungsvertreter, Liste zwei die von Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl von drei Vertretern der Mitglieder sowie Liste drei die Kandidaten zur Wahl von drei durch die Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagenen Verwaltungsräten.

 

Die Satzung der Alemannia ist unter folgendem Link abrufbar:

Satzung | Verein | Klub | Alemannia Aachen (alemannia-aachen.de) 

Das Präsidium weist zudem erneut darauf hin, dass es den Satzungsänderungsprozess fortzusetzen gedenkt, sobald Präsenzveranstaltungen zur Diskussion möglich sind und die Gremien auf der Jahreshauptversammlung neu gewählt sind. Den Mitgliedern der Satzungskommission sei an dieser Stelle erneut für Ihre Arbeit herzlich gedankt.

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