Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Heimspiels der Alemannia gegen den FC Hansa Rostock, am 16. März, waren im Aachener Fanblock in großer Stückzahl pyrotechnische Gegenstände entzündet worden.
Alemannia Aachen hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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