Die Jahreshauptversammlung 2023 wird am 19. April 2023 stattfinden. Dementsprechend können Kandidatenvorschläge bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden. Folgende Wahlen werden auf der Versammlung durchgeführt:
- Turnusmäßige Neuwahl des Wahlausschusses: Jeweils zwei Mitglieder- und Abteilungsvertreter.
- Nachwahl des Verwaltungsrates: Ein Abteilungsvertreter.
Die Kernaufgaben des Wahlausschuss bestehen in der Prüfung der eingehenden Nominierung auf satzungsgemäße Eignung der Kandidaten sowie in der Organisation und Durchführen der Wahlen auf den Mitgliederversammlungen (Satzung §14.5). Der Verwaltungsrat berät das Präsidium, nimmt aber insbesondere auch Kontrollfunktionen innerhalb des Vereins wahr (Satzung §13.11ff). Dementsprechend sind beide Gremien für das Vereinsleben sehr wichtig und es wäre wünschenswert, wenn sie entsprechend voll besetzt werden könnten. Es ist durchaus empfehlenswert, für den neu zu wählenden Wahlausschuss mehr Kandidaten zu nominieren, als Vertreter erforderlich sind, da so eine Nachrückerliste entsteht, aus der das Gremium nachbesetzt werden kann, sollte ein Gremienmitglied zwischenzeitlich ausscheiden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Präsidium um ein bis drei Beisitzer ergänzt wird. Die Nominierungen in diesem Fall erfolgen direkt aus dem Präsidium, zur tatsächlichen Zulassung müssen diese Kandidaten zusätzlich jeweils ausreichend Unterschriften von Mitgliedern einreichen.
Die auf der vergangenen Mitgliederversammlung beschlossene Neufassung der Satzung ist bisher noch nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hintergrund sind Rückmeldungen des Registergerichts, die abschließend geklärt werden müssen. Daher lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen, ob zur Nominierung und Wahl die Vorgaben der neuen oder der alten Satzung zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eintragung insbesondere hinsichtlich der Nominierung immer von der jeweils strengeren Regelung auszugehen.
Die Mitgliedervertreter benötigen zur Nominierung ausreichend Unterschriften von Alemannia-Mitgliedern, die bis spätestens zum Stichtag 28. Februar eingehen müssen. Eine Vorlage für die Unterschriftenliste findet sich auf der Webseite zum Download. Es empfiehlt sich grundsätzlich, mehr als die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, da z.B. zwischenzeitlich ausgetretene oder mit dem Beitrag im Rückstand befindliche Mitglieder nicht gezählt werden können. Nach alter Satzung sind 50 Unterschriften erforderlich, die fristgemäß im Original auf der Geschäftsstelle eingehen müssen. Nach neuer Satzung wären 25 Unterschriften ausreichend, die innerhalb der Frist auch per E-Mail an den Wahlausschuss gesendet werden können - bis zur endgültigen Eintragung ist dies jedoch nicht ausreichend.
Nach alter Satzung besteht zudem die Möglichkeit, Mitgliederkandidaten ohne Unterschriftenliste direkt durch die Gremien zu nominieren. Da die Möglichkeit der Nominierung durch die Gremien mit Eintragung der neuen Satzung entfällt, empfehlen wir, zusätzlich zumindest die nach neuer Satzung erforderlichen 25 Unterschriften einzureichen.
Die Abteilungsvertreter für den Wahlausschuss und den Verwaltungsrat müssen durch die jeweilige Abteilungsversammlung per Mehrheitsbeschluss benannt und anschließend dem Wahlausschuss innerhalb der Frist mitgeteilt werden.
Sollte zur JHV weiterhin die alte Satzung in Kraft sein, können in den Wahlausschuss jeweils drei Mitglieder- und Abteilungsvertreter gewählt werden.
Ist eine endgültige Entscheidung zur Eintragung der Satzung getroffen, werden über die sich daraus ergebenden konkreten Auswirkungen nochmals gesondert informieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir im aktuellen Schwebezustand beide Möglichkeiten in unseren Ausführungen berücksichtigen müssen.
Nachwahlen finden gemäß §19.3 der neuen Satzung (§19.8 alt) nur statt, wenn sie zwingend erforderlich sind. Die o.g. Nachwahlen finden daher auf Abruf statt. Zur JHV sollen notwendige Anpassungen der Satzung vorgelegt werden, die u.a. die Nachwahlen ermöglichen. Die entsprechend gewählten Kandidaten würden dann mit Eintragung dieser Satzungsänderung in das Gremium eintreten.
Aus der Erfahrung der letzten Jahre sei hierzu noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nominierungen von zu spät erfolgten Versammlungen genauso wie nicht fristgerecht mitgeteilte Nominierungen bzw. nicht fristgerecht eingereichte Unterschriftenlisten nicht berücksichtigt werden können.
Für Rückfragen steht der Wahlausschuss unter wahlausschuss@alemannia-aachen.de zur Verfügung.
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