Sa, 12. März 2022

Jahreshauptversammlung am 11.06.2022

Die nächste Jahreshauptversammlung des ATSV Alemannia 1900 e.V. ist für den 11.06.2022 geplant. Beginn ist im Vormittag. Auf der Jahreshauptversammlung am 11.06.2022 stehen die Neuwahl des Verwaltungsrats sowie eine mögliche Nachwahl eines Beisitzers für das Präsidium an.

Zudem wird eine Abstimmung zur Neufassung der Vereinssatzung und einer Verfahrensordnung erfolgen.

Die in Zusammenarbeit mit der Satzungskommission erarbeitete vorläufige Endfassung der neuen Satzung und Verfahrensordnung wird zeitnah auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

Am 22.03.2022 ab 19:00 Uhr wird es hierzu eine Hybridveranstaltung (online und vor Ort) zur Diskussion geben, bei der interessierte Mitglieder weitere Punkte zur Neufassung der Satzung und Verfahrensordnung einbringen können. Daraus entsteht dann eine Endfassung, welche das Präsidium den Mitgliedern auf der JHV dann zur Abstimmung vorlegen wird.

 

Jedes Mitglied kann unter den Voraussetzungen der Vereinssatzung, insbesondere unter Beachtung der §§ 10.6, 10.7 und 15.10 der Satzung Kandidatenvorschläge unterbreiten. Bereits für die letzte Jahreshauptversammlung vom 02.10.2021 nominierte Kandidaten für den Verwaltungsrat bleiben laut Beschluss der letzten JHV weiterhin nominiert. Auch die Kandidaten, deren Nominierung die Fristen zur letzten JHV nicht eingehalten hatte, gelten nun als nominiert. Gerne werden weitere Nominierungen über den Wahlausschuss entgegengenommen.

 

Wir wollen den Anforderungen der Coronapandemie weiterhin gerecht werden. Daher ist der Veranstaltungsort noch abhängig von den dann geltenden Corona Anforderungen. Es ist wahrscheinlich, dass wir die Jahreshauptversammlung erneut im Stadioninnenraum des Tivoli durchführen werden. Genaueres entnehmen Sie bitte der noch folgenden Einladung.

Die Durchführung der Jahreshauptversammlung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Pandemiegeschehen die Durchführung zulässt.

 

§§ 10.6, 10.7 und 15.10 unserer Satzung lauten:

10.6 Jedes Mitglied und Organ des Vereins nach § 9.1.2 bis 9.1.5 kann unter Berücksichtigung des § 10.7 dem Wahlausschuss einen oder mehrere Kandidaten zur Wahl eines Mitgliedes in ein Vereinsorgan und in den Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH vorschlagen. Das Vorschlagsrecht von Mitgliedern und Vereinsorganen gilt auch für Kandidaten, die sich zum Ehrenmitglied und –präsidenten eignen.

10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder  müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste.

15.10 Der Wahlausschuss erstellt aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder, Abteilungen und Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 drei Listen mit Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Dabei enthält Liste eins die von den Abteilungsversammlungen vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl der drei Abteilungsvertreter, Liste zwei die von Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl von drei Vertretern der Mitglieder sowie Liste drei die Kandidaten zur Wahl von drei durch die Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagenen Verwaltungsräten.

 

Die Satzung der Alemannia ist unter folgendem Link abrufbar:

Satzung | Verein | Klub | Alemannia Aachen (alemannia-aachen.de)

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