Auf Grund des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände beim Auswärtsspiel in Duisburg am 8. April hat der Kontrollausschuss des DFB eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro beantragt. Die Alemannia hat dieser Strafe bereits zugestimmt. Für die gezahlte Strafe macht die Alemannia bei den Tätern Schadensersatzansprüche geltend.
Diese Seite nutzt Cookies für Google-Analytics. Sie können Cookies akzeptieren oder ablehnen und Ihre Entscheidung jederzeit ändern.