Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat Alemannia Aachen nach den Vorkommnissen beim Auswärtsspiel des 3. Spieltages gegen den SV Lippstadt „wegen grob unsportlichen Verhaltens einiger dem Verein zuzuordnenden Zuschauern“ eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt.
Beim Auswärtsspiel der Alemannia gegen den SV Lippstadt 08 am 25.08.21 sind von den Zuschauerrängen Gegenstände in Richtung von Lippstädter Spielern geflogen, nachdem diese nach dem Tor zum 2:0 in der Nähe des Gästeblocks gejubelt haben.
Die Alemannia weist darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen im Stadion grundsätzlich verboten ist und bittet ausdrücklich darum, das Werfen zu unterbinden, da dies eine Gefahr für alle am Spiel beteiligten Personen darstellt.
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