Di, 22. August 2023

Alemannia zu Geldstrafe verurteilt

Im Sportstrafverfahren wegen „unsportlichen Verhaltens“ seitens der Zuschauer beim Regionalliga-West-Spiel von Alemannia Aachen gegen den Wuppertaler SV am 1. Spieltag hat das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) nun im schriftlichen Verfahren ein Urteil gefällt.

Aufgrund des Werfens von Gegenständen auf das Spielfeld sowie des unerlaubten Platzbetretens durch einen Zuschauer wurde die Alemannia zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500€ verurteilt. 

Die TSV Alemannia Aachen GmbH hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

 
Der Verein weist erneut darauf hin, dass derartige Vorkommnisse dem Verein schaden. Gelder, die für die Regionalliga-Mannschaft oder die Jugend verwendet werden können, müssen für Geldstrafen aufgewendet werden – das ist nicht zu akzeptieren. Dies ist das erste Urteil der aktuellen Spielzeit – bei weiteren Vorkommnissen muss die Alemannia mit erheblich höheren Geldstrafen rechnen, die eine finanzielle Last für den Verein darstellen.

Wie bereits am 05. August kommuniziert, werden folgende Maßnahmen veranlasst, wenn ein Anhänger durch seine Taten einen möglichen Spielabbruch herbeiführen könnte:

1. Sofortige Auflösung der Vereinsmitgliedschaft (falls vorhanden).

2. Sofortiges Hausverbot auf dem Tivoli. 

3. Wir schalten unsere interne Stadionverbotskommission ein, die gemeinsam mit der Geschäftsführung über ein bundesweites Stadionverbot entscheidet. Hier setzt der DFB bis zu drei Jahre an, im Wiederholungsfall sogar fünf. 

4. Das Stadionverbot auf dem Tivoli unterliegt dem Hausrecht. Hier haben wir die Möglichkeit deutlich über den drei Jahren des DFB anzusetzen. 

5. Bei Auswärtsspielen entscheidet der gastgebende Verein über einen Antrag für bundesweites Stadionverbot. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auf jeden Fall geschieht. Selbstverständlich folgt auch hier ein sofortiges Hausverbot am Tivoli.

Wer tatsächlich einen Spielabbruch oder Strafzahlungen herbeiführt, kann darüber hinaus fest damit rechnen, dass die gegen Alemannia verhängten Strafzahlungen von ihm oder ihr eingeklagt werden.

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