750 Zuschauer als Obergrenze
Die am Dienstag, 11. Januar, veröffentlichte und am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht mit Blick auf Zulassungsbeschränkungen für Großveranstaltungen abermals abweichende Richtlinien vor. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen und nach Absprache mit den örtlichen Behörden ist es der Alemannia erlaubt, für die Heimspiele bis zum 9. Februar – bis dorthin ist die aktuelle Verordnung gültig – maximal 750 Zuschauer auf dem Tivoli zu begrüßen. Inhaber von VIP- und Logen-Dauerkarten, die einen Teil der 750 Karten erhalten, werden separat informiert.
Hinsichtlich der Auswahl der Dauerkarteninhaber, die wie oben beschrieben in begrenzter Anzahl die Möglichkeit haben, zu den Liga-Heimpartien gegen den SV Lippstadt (22.1.), den VfB Homberg (2.2.) und den KFC Uerdingen (5.2.), einen Platz zu erhalten, wird ein Losverfahren angewandt. Folgende Bedingungen sind hierbei zu beachten:
- Aktuelle Dauerkartenbesitzer, die bereits 2020/21 eine Dauerkarte hatten und dort zu keinem Spiel gelost wurden, werden bei der Verlosung vorrangig behandelt.
- Dauerkartenbesitzer werden bis drei Tage vor dem Spiel per E-Mail angeschrieben, ob sie gelost wurden. Geloste Personen ohne E-Mail-Adresse werden telefonisch benachrichtigt.
- Im Verhinderungsfall wird der Platz anderweitig vergeben. Es besteht dann beim nächsten Spiel erneut die Chance, gelost zu werden.
- Es wird versucht, gemäß den zu Saisonbeginn abgegebenen Wünschen Gruppen und Familien, sofern möglich, gemeinsam auszulosen.
Alle ausgelosten Dauerkarteninhaber werden bei den betreffenden Spielen auf die Blöcke W1 und W2 auf der NetAachen-Tribüne verteilt. Innerhalb der Blöcke ist freie Platzwahl möglich. Es wird keinen Verkauf von Tageskarten geben. Auch für Gästefans können leider keine Karten zur Verfügung gestellt werden.
Für alle Fans, die die Spiele nicht im Stadion verfolgen können, wird an einer Lösung für einen Stream gearbeitet, Informationen hierzu folgen.
Wichtig: Voraussetzung für einen Stadionbesuch ist nach wie vor ein 2G-Nachweis (im VIP-Bereich 2G-Plus), wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss, beziehungsweise das Datum des positiven PCR-Test nicht älter als sechs Monate sein darf. Auf dem gesamten Stadiongelände – auch in Warteschlagen – gilt Maskenpflicht. Diese ist auch am Sitzplatz obligatorisch. Zudem wird dringend empfohlen, auf ausreichend Abstand zu achten.
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