Kandidatenvorschläge
Der Wahlausschuss hat gemäß seiner Aufgabe die satzungsgemäßen Kandidatenvorschläge gesammelt und geprüft und hat die Eignung aller Kandidatenvorschläge für das Amt des Präsidenten, des Präsidiums und des Verwaltungsrats einstimmig festgestellt und wird alle Kandidaten für die entsprechenden Wahllisten nominieren. Für die vom Verein zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Alemannia Aachen GmbH wurde die Eignung der Kandidatenvorschläge Dirk Habets, Olaf Heinrich und Christian Steinborn gemäß §10.10 der Satzung des ATSV Alemannia festgestellt und der Wahlausschuss nominiert die Kandidaten Habets, Heinrich und Steinborn für die Wahlliste für den Aufsichtsrat. Die Eignung des Kandidatenvorschlags Michael Schleiden für die vom Verein zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Alemannia Aachen GmbH gemäß §10.10 wurde nicht festgestellt und Herr Schleiden wird nicht als Kandidat für die Wahlliste zum Aufsichtsrat nominiert.
Bestimmung der Anzahl von Wiederwahlen zu einem Gremium des ATSV Alemannia bei nicht vollständig abgeleisteten Amtsperioden
Die Bestimmung der Anzahl von Wiederwahlen zu einem Gremium des ATSV Alemannia bei nicht vollständig abgeleisteten Amtsperioden ist durch die Nominierungsordnung zu regeln. Aufgrund des Fehlens einer Nominierungsordnung hat der Wahlausschuss gemäß § 9.5.3 der Satzung einstimmig beschlossen, nur vollständig abgeleistete Amtsperioden bei der Bestimmung der Anzahl von Wiederwahlen zu einem Gremium des ATSV Alemannia anzurechnen. Der Wahlausschuss behält sich vor, in der Zukunft im Falle eines Missbrauchs anders zu entscheiden.
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