Nach Vorkommnissen beim Auswärtsspiel beim SV Lippstadt ist Alemannia Aachen im Sportstrafverfahren durch das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Alemannia wird „wegen in Tatmehrheit begangenen unsportlichen Verhaltens einiger ihrer Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 € belegt. Die Strafe stellt sich zusammen aus dem Entzünden von Rauchtöpfen und Leuchtfackeln sowie dem Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld. Nach der Strafe vom Auftaktspiel gegen den Wuppertaler SV ist dies bereits die zweite Geldstrafe für Alemannia Aachen in der laufenden Saison.
Die TSV Alemannia Aachen GmbH hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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