Die Alemannia ist vom DFB-Sportgericht zu einer Strafe von 4.000 Euro verurteilt worden. Beim Spiel gegen Rot-Weiß Oberhausen am 3. Dezember wurden unmittelbar vor Spielbeginn Feuerwerkskörper mit starker Rauchentwicklung im Aachener Fanblock gezündet. Aufgrund der hierdurch erzeugten Sichtbeeinträchtigung wurde das Spiel mit Verzögerung angepfiffen.
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