Di, 25. April 2006

Kein Einspruch gegen Schlaudraff-Sperre

Der Stürmer muss vier mal zusehen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jan Schlaudraff am Dienstag wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen belegt und zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verhängt. Der 22-Jährige akzeptierte die Sperre am Nachmittag und verzichtete auf sein Recht, innerhalb von 24 Stunden Einspruch einzulegen. Damit kann Schlaudraff in dieser Saison kein Pflichtspiel mehr für die Alemannia bestreiten.

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