Stürmer darf nicht für die Alemannia auflaufen
Der am Montag, 31. Januar, im Zuge des letzten Tags der Wintertransferperiode als Neuzugang vorgestellte Angreifer Michael Seaton ist aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht dazu berechtigt, in Diensten von Alemannia Aachen am Spielbetrieb der Regionalliga West teilzunehmen. Dies geht aus dem Inhalt eines Dokuments hervor, das die Alemannia erst am Dienstag, den 1. Februar, von Nord-Regionalligist BSV Schwarz-Weiß Rehden als abgebendem Verein erhalten hat.
Angesichts des Umstandes, dass dieses Dokument den Verantwortlichen der Alemannia erst nach Ablauf der Transferfrist zugesandt wurde, wurde der Transfer im Unwissen über dessen Inhalt vollzogen, der für die Abwicklung des Wechsels jedoch entscheidend ist. Jegliche Bemühungen der Alemannia, die fehlende Spielerlaubnis für Seaton einzuholen, schlugen fehl. Als Konsequenz dieser für alle beteiligten Parteien äußerst bedauerlichen Sachlage ist es dem 25-jährigen Jamaikaner nicht erlaubt, in der Restsaison 2021/22 das schwarz-gelbe Trikot zu tragen und der Vertrag behält keine Gültigkeit.
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