- alkoholische Getränke aller Art;
- Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
Eine Ausnahme bilden sogenannte „Verbundstoffverpackungen“ bis 0,2 Liter, in denen Getränke für Kinder mitgeführt werden.
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