Fr, 11. Juni 2010

Stadionbau: Keine Nachteile - im Gegenteil

Prüfung abgeschlossen – Verträge sogar eher vorteilhaft für Alemannia

Die Aachener Kanzlei Stein & Partner hat im Auftrag der Alemannia Aachen GmbH Verträge geprüft, die im Zusammenhang mit dem Stadionbau abgeschlossen wurden. In den Verträgen seien Regelungen enthalten, die innerhalb des allgemein Üblichen liegen, heißt es im Ergebnis des Berichts. Soweit untypische Vertragsgestaltungen vorlägen, so seien diese sogar eher vorteilhaft für die Alemannia, schreiben die Juristen.

Der Prüfauftrag umfasste vor allem die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurden im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions oder aus anderem Anlass zwischen der Alemannia Aachen GmbH und der Stadt Aachen sowie juristischen Personen des Privatrechts, deren Organe oder Gremienmitglieder (Aufsichtsrat) auch Gremienmitglieder der Alemannia Aachen GmbH sind, in den Jahren ab 2007 Verträge abgeschlossen?

2. Enthalten diese Verträge zu Lasten der Alemannia Aachen GmbH marktunübliche Konditionen?

3. Wurden den juristischen Personen oder deren Organen/Gremienmitgliedern (Aufsichtsrat) in den abgeschlossenen Verträgen durch die Alemannia Aachen GmbH oder Dritte Vorteile eingeräumt?

Für die umfassende Prüfung wurden der Kanzlei sowohl die Erbbaurechtsverträge zwischen der Alemannia Aachen GmbH und der Stadt Aachen als auch Darlehensverträge mit der Aachener Bank e. G. sowie Leasing-, Miet- und Darlehensverträge mit der Aachener Parkhaus GmbH zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Verträge, die zwischen dem Mai 2008 und April 2010 abgeschlossen wurden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Stein & Partner kommen in ihrem 65-seitigen Prüfbericht zu folgendem Endergebnis: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die uns zur Prüfung überlassenen Verträge Regelungen enthalten, die innerhalb des allgemein Üblichen liegen. Soweit atypische Vertragsgestaltungen vorliegen, geht dies nicht zulasten der Alemannia Aachen GmbH. Im Gegenteil: Nach unserem Dafürhalten sind die geprüften Verträge insgesamt aus Sicht der Alemannia Aachen GmbH als vorteilhaft zu werten. Dass den Vertragspartnern aufgrund der vertraglichen Regelungen überobligatorische Vorteile eingeräumt werden, vermögen wir nicht zu erkennen. Den Organ- bzw. Gremienmitgliedern der jeweiligen Vertragsparteien werden durch die Regelungen in keiner Weise Vorteile jedweder Art eingeräumt.“

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