Nach den Fanausschreitungen im Tivoli Ende des letzten Jahres hat die Alemannia neben zahlreichen ausgesprochenen Stadionverboten und diversen Gesprächen mit unterschiedlichen Fangruppen auch mit einer Anpassung der Stadionordnung auf die Vorkommnisse reagiert. Unter § 5 heißt es nun:
Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
a. Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt, Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial;
(…)
Es ist weiterhin untersagt:
a. Menschenverachtende, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, rechts – oder linksradikale, politisch – extremistisch, obszöne – anstößige oder provokative – beleidigende Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzugeben;
Damit wurden die bereits bestehenden Punkte konkretisiert, um keinerlei Interpretationsspielräume zu lassen und den Ordner einen bessere Handhabe im Kampf gegen Gewalt, Extremismus und Rassismus zu geben.
Die komplette Stadionordnung gibt es hier
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