Gläubigerversammlungen sind nicht- öffentliche Gerichtsverhandlungen, an der nur die Verfahrensbeteiligten teilnehmen dürfen. Verfahrensbeteiligte sind Gläubiger der Alemannia Aachen GmbH, die ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter auch tatsächlich angemeldet haben. Die Versammlung wird vom Amtsgericht Aachen geleitet. Das Amtsgericht führt auch die Eingangskontrolle durch.
Die Teilnahmeberechtigung muss bei der Eingangskontrolle nachgewiesen werden. Es müssen vorgelegt werden:
- die Forderungsanmeldung
- der Personalausweis
- eventuell die Vollmacht (wenn sich ein Gläubiger vertreten lässt)
- und bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug
Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning
Insolvenzverwalter der Alemannia Aachen GmbH
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